Aktuelles zu den Friedhofsgebühren
Mitteilung der Friedhofsgemeinschaft der Kirchengemeinde zu Friedhofsgebühren
In der Gebührenordnung ist eine Nutzungsgebühr für die Bestattungsfeier in der Dorfkirche festgelegt. Die Kirche wird als Trauer-Feierraum genutzt, wenn keine andere Trauer-Feierhalle zur Verfügung steht. Das gilt ja für alle unsere Dörfer, die einen kirchlichen Friedhof haben.
Die festgelegte Gebühr beträgt 100,- € zur Deckung der Betriebskosten. Sollte die Heizung genutzt werden müssen, fallen weitere 100€ zur Deckung der Heizkosten an.
Diese Gebühr gilt nach dem Friedhofsgesetz der Landeskirche für alle Beisetzungen. Wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung machen wir keinen Unterschied zwischen Kirchenmitgliedern oder Nicht-Kirchenmitgliedern. Auch für die Kirchenmitglieder gilt, dass die Benutzung des Kirchgebäudes für eine Bestattungsfeier eine sogenannte „zusätzliche Leistung“ ist. Den Mitgliedern der Kirchengemeinde steht dafür der Pfarrer kostenlos zur Verfügung.
Unsere Kirchengemeinde hat beschlossen, dass der Pfarrer auch nichtkirchliche Trauerfeiern als eine Tat der Barmherzigkeit durchführen soll, wenn die Familie sich nicht ausdrücklich einen Redner wünscht. Diese Leistung soll mit einer besonderen Spende an die Kirchengemeinde in Höhe eines Redner-Honorars vergütet werden.
Mit freundlichen Grüßen der Gemeindekirchenrat
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